Lizenzbedingungen ENER-IQ

Hier finden Sie die Lizenzbedingungen für Softwareprodukte der ENER-IQ GmbH. Unter folgendem Link sind die Lizenzbedingungen auch zum Download verfügbar:

ENER-IQ Softwarelizenzbedingungen PDF Format

Allgemeine Lizenzbedingungen für Software der ENER-IQ GmbH

§ 1 Präambel

  1. Die ENER-IQ GmbH, vertreten durch Ihren Geschäftsführer Sven Rausch, Rugenbarg 53 a, 22848 Norderstedt, nachfolgend „ENER-IQ“ genannt, stellt ihren Kunden eine Softwarelösung für transparente und effiziente Wärmeerzeugung zur Verfügung. Hierfür wird durch die Software ein Monitoring und eine Analyse der Tätigkeit der Heizungsanlage des Kunden vorgenommen, um deren Einsatz effizienter zu gestalten. Diese Software wird im Folgenden als „Lizenzprodukt“ bezeichnet.
  2. „Kunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezeichnet Kunden von ENER-IQ, welche das Lizenzprodukt selbst nutzen. Insbesondere handelt es sich bei Resellern bzw. Parteien, die eine Unterlizensierung des Lizenzprodukts vornehmen, nicht um Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen ENER-IQ und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ENER-IQ hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  2. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang des Lizenzprodukts ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
  2. Der Kunde kann das Lizenzprodukt über einen Web-Browser aufrufen.
  3. ENER-IQ bemüht sich das Lizenzprodukt im Web-Browser auf möglichst vielen Geräten zugänglich zu machen. Es obliegt jedoch dem Kunden selbst sicherzustellen, dass ein Abrufen des Lizenzprodukts über die vom Kunden verwendete Hardware und der auf dieser installierten Software möglich ist

§ 4 Nutzungsrechte an dem Lizenzprodukt

  1. Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an dem Lizenzprodukt zur bestimmungsgemäßen, vertragsgemäßen Nutzung.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Lizenzprodukte im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung auf seiner Datenverarbeitungs-Anlage zu nutzen, auch wenn hierbei im Rahmen vertragsgemäßer Nutzung im Arbeitsspeicher Zwischenkopien angefertigt werden.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Lizenzprodukt zu bearbeiten, zu ändern, in anderer Weise umzuarbeiten, in eine andere Code-Form zu übersetzen, Kennzeichnungen des Lizenzprodukts zu entfernen oder zu verändern oder Angaben in dem Lizenzprodukt und der Programmdokumentation über die Herstellereigenschaften, die Urheberrechte und sonstige Schutzrechte von ENER-IQ zu entfernen.
  4. ENER-IQ ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, Updates für die Software zur Verfügung zu stellen.
  5. ENER-IQ bleibt Inhaber aller Rechte am Lizenzprodukt, auch wenn der Kunde das Lizenzprodukt entgegen dieser Vereinbarung verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes des Lizenzprodukts.
  6. Der Kunde darf kein Reverse-Engineering, keine Disassemblierung und keine Dekompilierung des Lizenzprodukts durchführen oder durch Dritte durchführen lassen oder sonstige Handlungen durchführen, um die von ENER-IQ zur Verfügung gestellten Dienste nachzubilden oder zu duplizieren.

§ 5 Änderungen der AGB, Widerspruch

  1. ENER-IQ behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen innerhalb einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. ENER-IQ wird den Kunden per E-Mail auf die geplanten Änderungen hinweisen und ihm eine angemessene Frist zur Annahme oder Ablehnung der Änderung setzen.
  2. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der von ENER-IQ gesetzten Frist, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
  3. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
  4. ENER-IQ wird den Kunden auf diese Rechtsfolgen in der Änderungs-Ankündigung hinweisen.

§ 6 Schutzrechte Dritter

ENER-IQ steht dafür ein, dass das Lizenzprodukt frei von Rechten Dritter ist, die eine Nutzung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen.

§ 7 Vertragslaufzeit

  1. Sofern eine Vertragslaufzeit vereinbart wurde, ergibt sich diese aus dem jeweiligen Vertrag. Grundsätzlich sind Vertragslaufzeiten von 3, 5 und 10 Jahren möglich.
  2. Der Vertrag verlängert sich automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn dieser nicht von einer der beiden Parteien durch Erklärung in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
  3. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. § 627 BGB findet keine Anwendung.
  4. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden nicht mehr möglich auf die Auswertungsdaten zuzugreifen und es werden seitens ENER-IQ keine Daten mehr verarbeitet.

§ 8 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet etwaige von ENER-IQ zur Verfügung gestellte Hardware unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, spätestens jedoch binnen 21 Tagen, an ENER-IQ zurückzugeben. Erfolgt eine solche Rückgabe nicht, ist ENER-IQ dazu berechtigt die Hardware dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  2. Der Kunde räumt ENER-IQ eine Berechtigung ein, die durch das Lizenzprodukt erhobenen und ausgewerteten Daten für eigene Zwecke zu verarbeiten. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Übertragung der Daten an ENER-IQ nicht gegen gesetzliche Bestimmungen – insbesondere datenschutzrechtlicher Natur – verstößt.
  3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, ENER-IQ von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls ENER-IQ von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. ENER-IQ wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde ENER-IQ unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
  4. Für die Kommunikation mit dem Dienst von ENER-IQ ist eine ständige Internetverbindung erforderlich. Für die Stabilität und Gewährleistung dieser Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Die Sicherstellung und Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Anlage obliegt allein dem Kunden.
  6. Um die Auswertungen des Lizenzprodukts über einen Web-Browser aufrufen zu können, ist eine Internetverbindung erforderlich. Für die hierfür erforderliche Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich.
  7. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm verwendete Gerät zum Abrufen der Web-Applikation des Lizenzprodukts mit der Web-Applikation kompatibel und die für die Web-Applikation erforderlichen Inhalte (Programme, Plug-Ins, etc.) installiert sind.

§ 9 Vergütung, Zahlung

  1. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt jährlich im Voraus.
  2. Die von dem Kunden zu bezahlende Vergütung ist mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist ENER-IQ neben der Geltendmachung von Verzugszinsen und ggfs. weiteren Verzugsschäden berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Leistungen und Auswertungen durch ENER-IQ bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu sperren.

§ 10 Gewährleistung, Haftung

  1. ENER-IQ steht dafür ein, dass das Lizenzprodukt die Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllt und den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
  2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Lizenznehmer schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber auf Anforderung nach Kräften bei der Ermittlung und Beseitigung des jeweiligen Fehlers unterstützen.
  3. Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, die Lizenzprodukte nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler ENER-IQ unverzüglich anzuzeigen.
  4. Im Übrigen teilt der Kunde der ENER-IQ offenkundige Mängel schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem Zeitpunkt mit, an dem dieser den Mangel feststellt. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, erlöschen seine Mängelansprüche 2 Wochen, nachdem er den Mangel festgestellt hat, soweit er Unternehmer ist. Dies gilt nicht bei Arglist von ENER-IQ.
  5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass energetische Einsparungen von zahlreichen Faktoren – etwa dem Zustand und der Isolierung eines Gebäudes und dem Heizverhalten der Bewohner – abhängig sind und insoweit auch einer ständigen Veränderung unterliegen. Es kann somit nicht gewährleistet werden, dass durch den Einsatz des Lizenzprodukts tatsächlich Einsparungen erfolgen. ENER-IQ übernimmt daher keine Haftung dafür, dass die von ihr erbrachten Leistungen zu dem vom Kunden angestrebten Erfolg führen, sofern das Ausbleiben des Erfolgs auf äußeren Umständen oder einer Veränderung von diesen beruht.
  6. Mängel im Zusammenhang mit dem Portal werden von ENER-IQ nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von ENER-IQ durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
  7. ENER-IQ haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
  8. Das Lizenzprodukt ist in der Lage Ausfälle der Anlage zu erkennen und den Kunden hierüber in Form einer Alarm-Mitteilung zu informieren. ENER-IQ übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die dem Kunden durch falsche Alarm-Mitteilungen, nicht erfolgreich zugestellte Alarm-Mitteilungen und/oder nicht erkannte Ausfälle der Anlage und/oder nicht erfolgte Alarm-Mitteilungen entstehen.
  9. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  10. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von ENER-IQ.
  11. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von ENER-IQ zu vertretenden Einflüssen, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden.
  12. Eine unsachgemäße Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an dem Lizenzprodukt, ohne ausdrückliche Genehmigung seitens ENER-IQ, vornimmt. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die Einflüsse und/oder die unsachgemäße Nutzung und/oder jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel sind.
  13. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11 Systemverfügbarkeit

  1. ENER-IQ bietet eine Systemverfügbarkeit von 98% im Jahresdurchschnitt.
  2. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten für Wartungs- und Pflegearbeiten durch ENER-IQ, welche rechtzeitig angekündigt werden. Der Kunde ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, einen Ansprechpartner zu benennen, der in diesen Fällen per E-Mail benachrichtigt wird.
  3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für einen Ausfall der Verfügbarkeit, der auf einem Verschulden von ENER-IQ beruht.

§ 12 Höhere Gewalt

ENER-IQ ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von ENER-IQ als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Stand: 04.12.18